Anstatt- oder Christus - Ivo Sasek - Elaion-Verlag

112 September 1999 Die Herkunft der Drogenstrafe Drogenkonsum strafbar zu erklären, ohne auch dessen Ursa- che entsprechend konsequent zu verfolgen, ist dasselbe wie Brandstiftung zu beklagen ohne gleichzeitig konsequente Bestrafung des Brandstifters. Dieses Prinzip trifft auch auf jede andere Form der Strafrechts-Unterwanderung zu. Es sieht zunehmend so aus, als wäre an unserem moralisch- ethischen Zerfall nicht mehr der Gesetzesbrecher, sondern vor allem der Gesetzgeber schuld. Wenn wir uns weiter in diese Richtung entwickeln, wird es nach öffentlichem Recht bald gefährlicher sein, ein Verbrechen anzuzeigen, als ein Verbrechen zu begehen. Schon heute wird man herzlos ge- nannt, wenn man nur schon von Strafe redet. Wir Menschen scheinen zu vergessen, dass des Problems Anfang nicht in der Strafe, sondern im Delikt bzw. in der zerstörerischen Auswirkung des Delikts lag. Seit je war die Strafverhängung daher einzig eine natürliche Abwehrreaktion gegen zerstöre- rische Einflüsse in unserem Lande. So traten eines Tages z. B. die ersten Drogenfälle mit all ihren verheerenden Begleiter- scheinungen auf. Wer immer damals noch klaren Sinnes war, konnte an einer Hand ausrechnen, wie lange es in etwa dauert, bis aus dem ersten „Drogenvirus“ eine höllische Suchtepi- demie erwachsen sein würde. Um also eine Suchtkatastrophe auf breiter Ebene zu verhindern, führten wir stattdessen die rechtzeitige Bestrafung des Einzelnen ein. Die eingeführten Strafen richteten sich somit nicht gegen Menschen und deren Freiheitsrechte, sondern unstreitig gegen hereinbrechende Mächte und Kräfte, die uns – himmelhoch überlegen – zer-

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