Rekrut Prediger, daher! - Elias Sasek - Elaion-Verlag
33 Die waffenlose Offiziersordonnanz Die Grundausbildung bei der Schweizer Armee war nun also abge- schlossen, insofern ich meine aussergewöhnlichen Tätigkeiten zur Grundausbildung zählen darf. Knapp ein Drittel meiner Kollegen wurden in der siebten Woche als Kaderanwärter freiwillig oder unfreiwillig zu Soldaten befördert und an die Unteroffiziersschule oder Offiziersschule versetzt. Diese hatten nun die Pflicht, über die Diensttage eines normalen Schweizer Bürgers hinaus, Dienst bei der Schweizer Armee zu leisten. Glücklicherweise liess es mir der Herr gelingen, den Berufsoffizieren bei diesen gefürchteten Kaderanwärtergesprächen plausibel zu machen, dass mein Dienst in der internationale Familienhilfe meines Vaters ein weit effizienterer Einsatz für das Wohl der Schweiz sei. So blieb ich dann erleichtert in Fribourg zurück, während die ganze Kasernenbelegschaft für die bevorstehende fachliche Grundausbildung umstrukturiert wurde. Auch wurden die bestehenden Zimmeraufteilungen aufgelöst und neue Sektionen nach Fachbereichen gebildet. Ich wurde in ein anderes 20-er Zimmer versetzt und musste aufgrund der Umdisponierung von vielen Kameraden Abschied nehmen. Durchgehend umarmten mich diese herz- lich und bedankten sich für den guten Zusammenhalt in der Truppe und im Zimmer: „In unseren Abendgebeten haben wir mehr gelernt als im ganzen Religionsunterricht unserer Jugendzeit!“, versicherten sie mir, versprachen die geschenkte Literatur zu lesen und wünschten, in Kontakt zu bleiben. Nun stand also der Ausbildung zur waffenlosen Offiziersordonnanz nichts mehr im Wege. Was genau eine Offiziersordonnanz ist? Ich erzähle dir dazu eine kleine Geschichte: Nachdem sich mein Vater im Jahr 1977 auf eindrückliche Weise bekehrt hatte, wünschte er sich, seine verbleibenden Diensttage bei der Schweizer Armee waffenlos leisten zu können. Dieser Wunsch war aber früher und ist auch heute noch an ein aufwändiges Verfahren gekoppelt. Dabei hat man verschiedene Stufen bis zur Genehmigung zu durchlaufen und muss schlussendlich vor einem Komitee seine stichfesten Argumente vorbringen
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